Als Gewerbetreibender sind Sie ab einer bestimmten Betriebsgröße buchhaltungspflichtig, und zwar grundsätzlich mit Beginn Ihrer Tätigkeit.

Die Anforderungen, die das Finanzamt an die Qualität Ihrer Buchhaltung stellt, sind hoch. Mindestens ebenso genau möchte es Ihre Bank wissen, wenn Sie Kredit benötigen. Aber vor allem für Sie selbst ist eine exakte Buchführung wichtig. Sie verschafft Ihnen einen zeitnahen und zuverlässigen Überblick über den Erfolg oder Misserfolg Ihres unternehmerischen Handelns.

Lassen Sie sich hierzu von uns beraten und das an Arbeiten von uns abnehmen was Sie nicht selbst neben Ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit bewältigen können.

Finanzbuchhaltung, Steuerkanzlei Streit

 

Steuerberaterin Susanne Streit, Ihre Steuerberaterin in Bad Harzburg und Braunlage.